Neben der eigentlichen Krebstherapie sind begleitende Maßnahmen wichtig. Dazu gehören neben der Rehabilitation auch die Behandlung von Krankheitsfolgen wie Inkontinenz oder erektile Dysfunktion.
Die Rehabilitation umfasst medizinische, psychotherapeutische, soziale und berufliche Maßnahmen, die eine Wiedereingliederung in Familie, Gesellschaft und Berufsleben ermöglichen sollen. Die meisten Versicherten haben über Renten- oder auch Krankenversicherung Anspruch auf Leistungen im Rahmen der Rehabilitation, ob direkt im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung als Anschlussheilbehandlung (AHB) oder einige Zeit nach der ersten Behandlung. Bei privat Versicherten gilt der jeweilige Vertrag.
Die Rehabilitation nach der Operation oder der Strahlenbehandlung eines Prostatakarzinoms wird von der ärztlichen Leitlinie empfohlen, um später so gut wie möglich wieder am normalen Leben teilzunehmen zu können. Sie schließt Maßnahmen zur Verbesserung von Folgen der Krankheit und der Behandlung, z.B. unfreiwilliger Harnverlust (Inkontinenz) oder Probleme bei der Erektion ebenso ein wie psychoonkologische Unterstützungsangebote, um mit den Folgen der Krankheit leben zu lernen.
Die Rehabilitation soll möglichst ambulant erfolgen, sodass Sie nach der Behandlung in einer bestimmten Einrichtung jeden Tag wieder nach Hause gehen können. Die Rehabilitation kann aber auch in einer speziellen Rehabilitationsklinik stattfinden, wenn ambulante Maßnahmen nicht ausreichen. Eine besondere Form der medizinischen Rehabilitation ist die Anschlussheilbehandlung. Sie schließt sich unmittelbar an den Krankenhausaufenthalt an und muss bereits im Krankenhaus beantragt werden. Nach einer Krebsbehandlung ist sie unter bestimmten Voraussetzungen zu empfehlen.