Rehabilitation
Die meisten Versicherten haben Anspruch auf Leistungen im Rahmen der Rehabilitation, ob direkt im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung als Anschlussheilbehandlung (AHB) oder einige Zeit nach der ersten Behandlung als stationäre Behandlung oder als Bündelung ambulanter Maßnahmen, wenn der Patient nicht noch einmal ins Krankenhaus möchte. Leistungsträger ist bei gesetzlich Versicherten meist die Rentenversicherung oder auch die Krankenkasse. Bei privat Versicherten gilt der jeweilige Vertrag. Zur Rehabilitation können auch Leistungen zur Wiedereingliederung am Arbeitsplatz und weitere Unterstützungen gehören.