Umgang mit der Erkrankung
Als der Arzt Ihnen die Diagnose Prostatakrebs genannt hat, waren Sie sicher zunächst bestürzt und verunsichert. Auch wenn Prostatakrebs oft sehr langsam wächst, durch die unterschiedlichen Behandlungsmöglichkeiten oft lange in Schach gehalten werden kann und viele der meist älteren Betroffenen darauf hoffen können, dass der Krebs ihr Leben nicht verkürzen wird, verunsichert die Krankheit doch nachhaltig. Die Rückkehr in den Alltag löst Angst aus und im Umgang mit anderen fühlen sich Betroffene und auch die Angehörigen oft befangen.
Sowohl Erkrankten als auch deren Angehörigen wird empfohlen, sich umfassend über die Krankheit und die Behandlungsmöglichkeiten, ihre Risiken und Chancen zu informieren. Je genauer die Kenntnisse sind, umso besser lässt sich mit der Krankheitssituation umgehen und umso bewusster können Entscheidungen getroffen werden. Bei Fragen zur Lebensführung und zu Alltagsproblemen ist der behandelnde Arzt genauso gefordert wie bei medizinischen Fragestellungen. Fragen Sie, was Sie selbst zur Gesundung beitragen können und wie man am besten mit den Begleiterscheinungen von Krankheit und Behandlung umgeht. Wenn Sie etwas nicht verstanden haben, haken Sie nach.
Behandlungsfolgen wie der Verlust von Potenz sowie die Inkontinenz können das Selbstwertgefühl beeinträchtigen. Mit viel Geduld und einem starken Willen können Sie diese Krankheitsfolgen bewältigen. Eine verständnisvolle Umwelt und der Austausch mit anderen Betroffenen, beispielsweise in einer Selbsthilfegruppe, können dabei helfen.
In manchen Fällen ist es sinnvoll, andere fachkundige Unterstützung in Anspruch zu nehmen. So gibt es in vielen Städten und Gemeinden psychosoziale Krebsinformationsstellen, die Krebspatienten und ihren Angehörigen Informationen zu allen praktischen Fragen der Nachsorge wie Klinikaufenthalte zur Rehabilitation, Rentenangelegenheiten oder Anerkennung einer Behinderung geben. Dort finden Sie auch Hilfe und Unterstützung bei der Auseinandersetzung mit Ihrer veränderten Lebenssituation.
SADE.CAB.20.01.0093
Letzte Aktualisierung: 15.04.2020